Auszug aus dem “ Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67 ”
Einsatzgebiet I – Unbebautes Gebiet Der Betrieb des uLFZ erfolgt ausschließlich über unbebautem Gebiet. Unbebaute Gebiete sind Gebiete, in denen sich keine Gebäude befinden. Weiters dürfen sich in diesem Gebiet bis auf den Piloten des unbemannten Luftfahrzeuges und der zum Zwecke des Fluges erforderlichen Personen keine zusätzlichen Personen aufhalten.
Einsatzgebiet II – Besiedeltes Gebiet Der Betrieb des uLFZ erfolgt über einem Siedlungsbereich mit primären Gebäuden (z.B. Wohnhäuser, Schulen, Geschäfte, Büros), der im Wesentlichen als Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebiet genutzt wird.
Einsatzgebiet III – Dichtbesiedeltes Gebiet Der Betrieb des uLFZ erfolgt über einem räumlich geschlossenen Besiedlungsgebiet
(vergleichbar mit dem Ortskern einer typischen Marktgemeinde oder Bezirkshauptstadt).